Ab Juni 2025 gibt es neue gesetzliche Anforderungen, die den Wechselprozess des Energielieferanten für Verbraucher betreffen.
Dabei ändern sich auch die Fristen für Umzüge und Leerstände, die für Verwalter, Eigentümer und Mieter wichtig sind.
Wichtig zu wissen:
Eine An- oder Abmeldung der Verbrauchstelle kann künftig nur noch für die Zukunft erfolgen und nicht mehr rückwirkend. Das bedeutet, dass alle, die umziehen oder eine Wohnung vermieten, sicherstellen müssen, dass sie den Energieversorger rechtzeitig informieren.
Die Meldung muss mindestens 14 Tage vor der Schlüsselübergabe beim Energieversorger eingehen. So können Sie sicherstellen, dass alles reibungslos abläuft.
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