Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG

Mit dem Umbau des Energiesystems müssen zunehmend steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie z.B. Wärmepumpen und Elektrofahrzeuge in den Verteilnetzen angeschlossen werden. Die aktuellen Verteilnetze sind jedoch nicht optimal auf den Anstieg der Technologien vorbereitet. Damit dennoch ein reibungsloser und verzögerungsfreier Netzanschluss gewährleistet werden kann, hat die Bundesnetzagentur eine Neuregelung zur Integration steuerbare Verbrauchseinrichtungen und steuerbarer Netzanschlüsse gemäß §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) eingeführt.

Im Rahmen dieser Regelung hat der Netzbetreiber das Recht, den Leistungsbezug steuerbarer Verbraucher vorübergehend zu begrenzen, wenn dies notwendig ist, um eine Gefährdung oder Störung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Netzes abzuwenden. Als Ausgleich für die Steuerbarkeit erhalten Kunden reduzierte Netzentgelte.

 

Wir haben die häufigsten Fragen für Sie zusammengefasst.

Kundencenter

Mo - Fr:

9:00 - 17:00 Uhr

Verwaltungsgebäude

Mo - Do:

7:00 - 12:30 Uhr

Mo - Mi:

13:30 - 16:30 Uhr

Do:

13:30 - 16:00 Uhr

Fr:

7:00 - 12:00 Uhr

Servicehotline

(0481) 906-400

Entstörungsdienst

(0481) 906-101

Kundencenter

Süderstraße 30

25746 Heide

Hauptgebäude

Hinrich-Schmidt-Str. 16

25746 Heide