Fragen und Antworten zur Strom- und Gaspreisbremse

Durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat sich die Situation an den Energiemärkten in Deutschland und Europa im Verlauf des Jahres 2022 immer weiter verschärft. Durch fehlende Erdgaslieferungen aus Russland und die Verknappung des Angebots haben sich die Börsenpreise für Erdgas und Strom massiv verteuert.

Die Bundesregierung will die steigenden Energiekosten in Deutschland mit einer Gaspreisbremse abfedern. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen sollen dadurch spürbar entlastet werden. Der sogenannte „Abwehrschirm“ besteht aus Zuschüssen zum Gaspreis und soll voraussichtlich bis zum Frühjahr 2024 gelten. Dafür will die Bundesregierung Finanzmittel von bis zu 200 Milliarden Euro einplanen und hierzu Kredite aufnehmen.

Die von der Bundesregierung beauftragte Experten-Kommission Gas hat ein zweistufiges Konzept vorgeschlagen:

  1. Zur kurzfristigen Entlastung sollen Privatkunden sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) für den Dezember einmalig eine Abschlagszahlung für Gas durch den Staat bezahlt bekommen. Die Zahlung soll Gaskunden bis zur Einführung der Gaspreisbremse als Einmalzuschuss entlasten.
  2. Die Gaspreisbremse wird voraussichtlich ab März 2023 greifen. Sie soll den Gaspreis bei 12 Cent pro Kilowattstunde deckeln. Die Deckelung gilt allerdings nicht uneingeschränkt. Der Staat subventioniert Gas nur für 80 Prozent des Verbrauchs, der der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde. Dadurch soll ein Anreiz zum Energiesparen geboten werden.

Ab dem 1. Januar 2023 soll eine Strompreisbremse eingeführt werden, die den Strompreis für Privathaushalte bei 40 Cent pro Kilowattstunde deckelt. Der Strompreis wird nach ähnlichem Prinzip gedeckelt, wie der Gaspreis. Dies bedeutet, dass ein Grundkontingent von 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs für einen Brutto-Preis von 40 Cent je Kilowattstunde bereitgestellt wird.

Wir begrüßen jede Maßnahme, die in der aktuellen Situation sowohl zur Sicherung der Energie­versorgung als auch zu Entlastungen unserer Kundinnen und Kunden führt. Sobald die Gas- und Strompreis­bremse ausgestaltet und rechtlich umgesetzt sind, werden die Stadtwerke Heide sie umgehend umsetzen und die Entlastungen an die Kunden weitergeben. Allerdings sind derzeit noch zahlreiche technische und operative Fragen unklar, die zunächst vom Gesetzgeber zu regeln sind. Die Stadtwerke Heide appellieren an die Verantwortlichen aus der Politik, möglichst einfach umsetzbare Lösungen zu entwickeln, damit die Entlastungen schnell bei den Verbrauchern wirksam werden.

Nein. Aktuell besteht für unsere Kunden kein Handlungsbedarf. Die Expertenkommission hat im Auftrag der Bundesregierung zunächst Vorschläge für eine Gaspreisbremse sowie eine einmalige staatliche Übernahme der Dezember-Abschlagszahlung erarbeitet. Diese Empfehlungen werden aktuell vom Gesetzgeber konkretisiert und der rechtliche Rahmen für die Umsetzung geschaffen.  

Wir empfehlen Ihnen nach wie vor einen sparsamen Umgang mit Energie. Überprüfen Sie außerdem Ihre Abschlagshöhe und passen Sie Ihren Abschlag ggf. an.  Bitte beachten Sie, dass eine Erhöhung des Abschlages jedoch keine Auswirkung auf die Höhe des staatlichen Einmalzuschusses im Dezember hat. Jeder Monat mit zu geringem Abschlag erhöht die Nachzahlung bei der Jahresrechnung. Passen Sie ganz unkompliziert online Ihre Abschläge an Ihren aktuellen Verbrauch an - so lassen sich Nachzahlungen vermeiden und Energiekosten im Griff behalten.

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Private Haushalte und Unternehmen, die jährlich weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden an Gas verbrauchen, sowie Vereine erhalten 80 % ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs für 12 ct / kWh. Wird Fernwärme bezogen, wird der Preis für 80% des Vorjahresverbrauchs auf 9,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt.

Sparen lohnt sich also, denn: verbraucht man mehr als 80 % des Vorjahresverbrauchs muss dafür der in der Regel deutlich höhere Vertragspreis bezahlt werden.

Für Stromkundinnen und -kunden, die bisher weniger als 30 000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben, also vor allem Haushalte und kleinere Unternehmen, wird der Preis für 80% des Vorjahresverbrauchs auf 40 ct / kWh gedeckelt. Der Vorjahresverbrauch entspricht entweder dem durch den Netzbetreiber prognostizierten Verbrauch oder dem Verbrauch des Jahres 2021. Sollte kein Verbrauch vorliegen, zum Beispiel, weil Sie ein neues Haus gebaut haben, wird eine Schätzregel angewendet.

Es lohnt sich, den Stromverbrauch zu reduzieren: wird mehr als 80% im Vergleich zum Vorjahr verbraucht, muss der i.d.R. höhere Vertragspreis bezahlt werden.

Beim Stromversorgerwechsel: Grundlage zur Ermittlung Ihres Entlastungsbetrags ist die aktuelle Prognose Ihres Verbrauchs durch den Netzbetreiber auf Basis des Vorjahresverbrauches.  Sollten uns in Ausnahmefällen keine Daten vorliegen, wird auf die Verbrauchsprognose des Netzbetreibers zurückgegriffen.

Beim Gasversogerwechsel: Grundlage zur Ermittlung Ihres Entlastungsbetrags ist die Prognose Ihres Verbrauchs zum September 2022 auf Basis Ihres Vorjahresverbrauches. Sollten uns in Ausnahmefällen keine Daten vorliegen, wird auf die Verbrauchsprognose des Netzbetreibers zurückgegriffen.

Bei einem Umzug wird zur Ermittlung Ihres Entlastungsbetrages die bisherige Verbrauchsprognose für die Wohnung oder für das Haus herangezogen. Auf dieser Basis wird dann Ihr Entlastungsbetrag berechnet.

Zu den mittleren und großen Unternehmen werden Firmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch gezählt. Bei diesen wird der Preis bei 13 Cent (zuzüglich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr - gedeckelt. Verbrauchen sie mehr, zahlen auch Unternehmen den regulären Marktpreis, den sie mit ihrem Versorger vertraglich vereinbart haben.

Die Preisbremsen treten ab März 2023 in Kraft, wirken aber rückwirkend auch für Januar und Februar. Grund dafür ist, dass die Umsetzung der Preisbremsen für die Energieversorger zahlreiche operative Herausforderungen mit sich bringt, insbesondere die Anpassung der erforderlichen IT-Prozesse.  

 

Ja, sparen lohnt sich mehr denn je!

Zum einen, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs staatlich unterstützt wird. Sie erhalten nur für 80% Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs den vergünstigten Preis. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Vertragspreis.

Zum anderen aus folgendem Grund: Mit der Jahresabrechnung wird wie jedes Jahr der tatsächliche Verbrauch abgerechnet. Sie erhalten den staatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 80% Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs immer. Wer es schafft, seinen Verbrauch unter die 80%-Marke zu drücken, erhält am Ende des Jahres im Rahmen der Abrechnung zusätzlich Geld zurück - die eingesparte Menge multipliziert mit dem höheren Vertragspreis. Sparen belohnt der Staat also besonders.

Hier finden Sie Tipps zum Energiesparen.​​​​​​​

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