Netzanschluss

Am 08.11.2006 ist die Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) vom 01.11.2006 (BGBI. I S. 2477) in Kraft getreten.

Die Stadtwerke Heide GmbH macht hiermit von ihrem Recht gem. § 29 Abs. 1 Satz 3 NAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 EnWG Gebrauch und verlangt von allen Anschlussnehmern die Anpassung ihrer Anschlussverträge an die neue Rechtslage.

Dies bedeutet, dass mit Wirkung vom auf den dieser Bekanntmachung folgenden Tag, also zum 01. Mai 2007 die Niederspannungsanschlussverordnung und die Niederdruckanschlussverordnung sowie die Ergänzenden Bedingungen nebst Anlagen für alle mit der Stadtwerke Heide GmbH begründeten Niederspannungsanschlussverhältnisse sowie für alle bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Elektrizität nutzen, gelten. Die NAV sowie die Ergänzenden Bedingungen nebst Anlagen sind hier nachfolgend einsehbar bzw. herunterladbar und werden Ihnen auf Wunsch gerne per Post zugesandt.

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektizitätsversorgung im Niederspannungsnetz
(Niederspannungsanschlussverordnung) NAV

Technische Mindestanforderungen für Anschlüsse

Der Anschluss einer elektrischen Anlage des Anschlussnehmers an das Elektrizitätsversorgungsnetz der Stadtwerke Heide GmbH erfolgt auf Basis festgelegter technischer Mindestanforderungen, gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen sowie den anerkannten Regeln der Technik.

- Detailierte Technische Anschlussbedingungen und detailierte Mindestanforderungen für Messeinrichtungen finden sie hier im PDF-Format.

Wallbox anmelden

Um sein Elektroauto zuhause zu laden, bietet sich die Anschaffung einer unserer praktischen Wallboxen an. In der hauseigenen Garage lässt sich so Ihr E-Auto über Nacht ganz einfach aufladen. Die Anschaffung einer Wallbox bis 12 kW muss beim Netzbetreiber gemeldet werden. Das ist wichtig um zu wissen, wie viele Ladepunkte im Netz angeschlossen sind. Nur dann kann die Stabilität des Stromnetzes gewährleistet werden. Bei Wallboxen über 12 kW ist die vorherige Zustimmung des Netzbetreibers notwendig. 

Hier Formular ausfüllen

 

 

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