Die einzelnen Dokumente finden Sie in den Unterpunkten für Kunden, für Installateure und für Lieferanten, Messstellenbetreiber und Messdienstleister.
Am 08.11.2006 ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) vom 01.11.2006 (BGBl.I S. 2485) in Kraft getreten.
Die Stadtwerke Heide Netz GmbH macht hiermit von ihrem Recht gem. § 29 Abs. 1 Satz 3 NDAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 EnWG Gebrauch und verlangt von allen Anschlussnehmern die Anpassung ihrer Anschlussverträge an die neue Rechtslage.
Dies bedeutet, dass mit Wirkung vom auf den dieser Bekanntmachung folgenden Tag, also zum 01. Mai 2007 die Niederdruckanschlussverordnung sowie die Ergänzenden Bedingungen nebst Anlagen für alle mit der Stadtwerke Heide GmbH begründeten Niederdruckanschlussverhältnisse sowie für alle bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Niederdrucknetz zur Entnahme von Gas nutzen, gelten. Die NDAV sowie die Ergänzenden Bedingungen nebst Anlagen sind hier nachfolgend einsehbar bzw. herunterladbar und werden Ihnen auf Wunsch gerne per Post zugesandt.
Jede tatsächliche oder vermutete Störung einer Versorgungsanlage ist unverzüglich der Stadtwerke Heide GmbH zu melden.
Stadtwerke Heide GmbH
während der Dienstzeit
außerhalb der Dienstzeit
Gasstörung
Die nachfolgend, spartenbezogenen Maßnahmen sind umgehend einzuleiten bzw. zu beachten.
Stromversorgungseinrichtungen
Im Falle eines Schadens an einem Stromkabel besteht unmittelbare Lebensgefahr für den Verursacher. Das Kabel kann noch unter Spannung stehen. Deshalb sind folgende Maßnahmen einzuleiten:
Im Falle einer Störung ist der Gefahrenbereich sofort zu verlassen. Das Baustellenpersonal hat dafür Sorge zu tragen, dass etwaige Dritte nicht zu Schaden kommen und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Schadensbereich ist nur mit Zustimmung der Stadtwerke Heide GmbH zu verlassen.
Gasversorgungseinrichtungen
Bei der Beschädigung einer Gasleitung besteht Brand- und Explosionsgefahr durch ausströmendes Gas. Deshalb sind folgende Maßnahmen einzuleiten:
Im Falle einer Störung ist der Gefahrenbereich sofort zu verlassen. Das Baustellenpersonal hat dafür Sorge zu tragen, dass etwaige Dritte nicht zu Schaden kommen und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Schadensbereich ist nur mit Zustimmung der Stadtwerke Heide GmbH zu verlassen.
Wasserversorgungseinrichtungen
Bei einer beschädigten Wasserleitung besteht die Gefahr der Unterspülung sowie der Überflutung. Deshalb sind folgende Maßnahmen einzuleiten:
Im Falle einer Störung ist der Gefahrenbereich sofort zu verlassen. Das Baustellenpersonal hat dafür Sorge zu tragen, dass etwaige Dritte nicht zu Schaden kommen und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Schadensbereich ist nur mit Zustimmung der Stadtwerke Heide GmbH zu verlassen.
Brennwertveröffentlichung gemäß § 40 GasNZV (Gasnetzzugangverordnung)
Mit dem Inkrafttreten der novellierten Gasnetzzugangsverordnung wurde es zum 01.10.2011 für uns als Gasnetzbetreiber im Verteilnetz gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 7 GasNZV verpflichtend, am zehnten Werktag des Monats die Abrechnungsbrennwerte des Vormonats bzw. der Vormonate zu veröffentlichen.
Der jeweilige Abrechnungszeitraum ist in den nachfolgenden Dateien farblich markiert. Er kann durch Zwischenablesungen, Preisänderungen, Hochrechnungen und/oder Zählerwechsel variieren. Insgesamt gibt es 78 unterschiedliche Zeiträume und damit Werte, die in der Summe aller vom Netzbetreiber gestellten Rechnungen auftreten können.
Eine Erdgasabrechnung z.B. vom 01.01. bis 31.12. mit einem abgelesenen Zählerstand am 15.12. und einer Hochrechnung vom 15.12. bis 31.12. beinhaltet damit zwei unterschiedliche Brennwerte. Ein Brennwert wird für den Zeitraum von Januar bis Dezember (01.01. bis 15.12.) für die Berechnung herangezogen und der zweite Brennwert wird nur für den Dezember (15.12. bis 31.12.) herangezogen. Eine tageanteilige Wichtung ist nach dem DVGW Arbeitsblatt G 685 nicht erforderlich. Es werden aber sehr wohl die einzelnen Monate zu einander gewichtet. Der Brennwert des Januar's mit rd. 20 % der Jahresmenge wiegt damit doppelt so stark wie der des April's mit rd. 10 % der Jahresmenge.
Hier finden Sie das Formular für die Anmeldung einer Gasinstallation im Erdgasnetz der Stadtwerke Heide GmbH. Dieses Dokument kann gleich am Rechner ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden.
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Erdgas
Dieser Vertrag regelt die Voraussetzungen sowie die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs i. S. d. § 3 Nr.26b EnWG und gegebenenfalls der Messung i. S. d. § 3 Nr.26c EnWG durch einen vom Anschlussnutzer beauftragten Messstellenbetreiber im Netzgebiet des Netzbetreibers.