Die einzelnen Dokumente finden Sie in den Unterpunkten für Kunden, für Installateure und für Lieferanten, Messstellenbetreiber und Messdienstleister.
Am 08.11.2006 ist die Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) vom 01.11.2006 (BGBI. I S. 2477) in Kraft getreten.
Die Stadtwerke Heide GmbH macht hiermit von ihrem Recht gem. § 29 Abs. 1 Satz 3 NAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 EnWG Gebrauch und verlangt von allen Anschlussnehmern die Anpassung ihrer Anschlussverträge an die neue Rechtslage.
Dies bedeutet, dass mit Wirkung vom auf den dieser Bekanntmachung folgenden Tag, also zum 01. Mai 2007 die Niederspannungsanschlussverordnung und die Niederdruckanschlussverordnung sowie die Ergänzenden Bedingungen nebst Anlagen für alle mit der Stadtwerke Heide GmbH begründeten Niederspannungsanschlussverhältnisse sowie für alle bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Elektrizität nutzen, gelten. Die NAV sowie die Ergänzenden Bedingungen nebst Anlagen sind hier nachfolgend einsehbar bzw. herunterladbar und werden Ihnen auf Wunsch gerne per Post zugesandt.
Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien (EEG) im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften vom 25.10.2008
Gem. dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien (EEG) im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften vom 25.10.2008 sind Netzbetreiber verpflichtet, die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderlichen Angaben zu veröffentlichen. Die relevanten Daten der Stadtwerke Heide GmbH zur Umsetzung der bundesweiten Ausgleichsregelung nach § 77 EEG sind hier nachstehend dargestellt.
Die Angaben für jede einzelne EEG Anlage, die gem. BNetzA zu veröffentlichen sind, finden Sie hier:
Die Pflicht zur Veröffentlichung dieser Daten ist auf die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) übergegangen. Bitte besuchen Sie die Internetseite des ÜNB‘s um die veröffentlichten Daten einzusehen. (www.tennet.eu oder www.netztransparenz.de)
Jede tatsächliche oder vermutete Störung einer Versorgungsanlage ist unverzüglich der Stadtwerke Heide GmbH zu melden.
Stadtwerke Heide GmbH
während der Dienstzeit
außerhalb der Dienstzeit
Gasstörung
Die nachfolgend, spartenbezogenen Maßnahmen sind umgehend einzuleiten bzw. zu beachten.
Stromversorgungseinrichtungen
Im Falle eines Schadens an einem Stromkabel besteht unmittelbare Lebensgefahr für den Verursacher. Das Kabel kann noch unter Spannung stehen. Deshalb sind folgende Maßnahmen einzuleiten:
Im Falle einer Störung ist der Gefahrenbereich sofort zu verlassen. Das Baustellenpersonal hat dafür Sorge zu tragen, dass etwaige Dritte nicht zu Schaden kommen und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Schadensbereich ist nur mit Zustimmung der Stadtwerke Heide GmbH zu verlassen.
Gasversorgungseinrichtungen
Bei der Beschädigung einer Gasleitung besteht Brand- und Explosionsgefahr durch ausströmendes Gas. Deshalb sind folgende Maßnahmen einzuleiten:
Im Falle einer Störung ist der Gefahrenbereich sofort zu verlassen. Das Baustellenpersonal hat dafür Sorge zu tragen, dass etwaige Dritte nicht zu Schaden kommen und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Schadensbereich ist nur mit Zustimmung der Stadtwerke Heide GmbH zu verlassen.
Wasserversorgungseinrichtungen
Bei einer beschädigten Wasserleitung besteht die Gefahr der Unterspülung sowie der Überflutung. Deshalb sind folgende Maßnahmen einzuleiten:
Im Falle einer Störung ist der Gefahrenbereich sofort zu verlassen. Das Baustellenpersonal hat dafür Sorge zu tragen, dass etwaige Dritte nicht zu Schaden kommen und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Schadensbereich ist nur mit Zustimmung der Stadtwerke Heide GmbH zu verlassen.
für Bau- und Aufgrabungsarbeiten im Bereich von Versorgungsanlagen der Stadtwerke
Heide GmbH
In den Geschäftszeiten erreichen sie unser Zeichenbüro unter der Telefonnummer: 0481 / 906-188
Außerhalb unserer Geschäftszeiten steht Ihnen unser Entstörungsdienst unter der Telefonnummer: 0481 / 906-101 zur Verfügung.
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Erdgas
Dieser Vertrag regelt die Voraussetzungen sowie die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs i. S. d. § 3 Nr.26b EnWG und gegebenenfalls der Messung i. S. d. § 3 Nr.26c EnWG durch einen vom Anschlussnutzer beauftragten Messstellenbetreiber im Netzgebiet des Netzbetreibers.