Dokumente

Die einzelnen Dokumente finden Sie in den Unterpunkten für Kunden, für Installateure und für Lieferanten, Messstellenbetreiber und Messdienstleister.

Am 08.11.2006 ist die Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) vom 01.11.2006 (BGBI. I S. 2477) in Kraft getreten.

Die Stadtwerke Heide GmbH macht hiermit von ihrem Recht gem. § 29 Abs. 1 Satz 3 NAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 EnWG Gebrauch und verlangt von allen Anschlussnehmern die Anpassung ihrer Anschlussverträge an die neue Rechtslage.

Dies bedeutet, dass mit Wirkung vom auf den dieser Bekanntmachung folgenden Tag, also zum 01. Mai 2007 die Niederspannungsanschlussverordnung und die Niederdruckanschlussverordnung sowie die Ergänzenden Bedingungen nebst Anlagen für alle mit der Stadtwerke Heide GmbH begründeten Niederspannungsanschlussverhältnisse sowie für alle bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Elektrizität nutzen, gelten. Die NAV sowie die Ergänzenden Bedingungen nebst Anlagen sind hier nachfolgend einsehbar bzw. herunterladbar und werden Ihnen auf Wunsch gerne per Post zugesandt.

Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien (EEG) im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften vom 25.10.2008

Gem. dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien (EEG) im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften vom 25.10.2008 sind Netzbetreiber verpflichtet, die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderlichen Angaben zu veröffentlichen. Die relevanten Daten der Stadtwerke Heide GmbH zur Umsetzung der bundesweiten Ausgleichsregelung nach § 77 EEG sind hier nachstehend dargestellt.

Die Angaben für jede einzelne EEG Anlage, die gem. BNetzA zu veröffentlichen sind, finden Sie hier:

Die Pflicht zur Veröffentlichung dieser Daten ist auf die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) übergegangen. Bitte besuchen Sie die Internetseite des ÜNB‘s um die veröffentlichten Daten einzusehen. (www.tennet.eu oder www.netztransparenz.de)


Notrufnummer und Sofortmaßnahmen bei Beschädigungen

Jede tatsächliche oder vermutete Störung einer Versorgungsanlage ist unverzüglich der Stadtwerke Heide GmbH zu melden.

Stadtwerke Heide GmbH

während der Dienstzeit

0481 - 906 0

außerhalb der Dienstzeit

0481 - 906 101

Gasstörung

0481 - 906 103

Die nachfolgend, spartenbezogenen Maßnahmen sind umgehend einzuleiten bzw. zu beachten.

Stromversorgungseinrichtungen

Im Falle eines Schadens an einem Stromkabel besteht unmittelbare Lebensgefahr für den Verursacher. Das Kabel kann noch unter Spannung stehen. Deshalb sind folgende Maßnahmen einzuleiten:

  • Geräte aus dem Gefahrenbereich bringen, wenn gefahrlos möglich!
  • Anwesende Personen auffordern, Abstand zu halten.
  • Schadstelle absperren und Zutritt unbefugter Personen verhindern.
  • Beschädigung unverzüglich melden (vorgenannte Telefonnummer).
  • Gegebenfalls erforderliche Maßnahmen mit Stadtwerke Heide GmbH abstimmen.

Im Falle einer Störung ist der Gefahrenbereich sofort zu verlassen. Das Baustellenpersonal hat dafür Sorge zu tragen, dass etwaige Dritte nicht zu Schaden kommen und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Schadensbereich ist nur mit Zustimmung der Stadtwerke Heide GmbH zu verlassen.

Gasversorgungseinrichtungen

Bei der Beschädigung einer Gasleitung besteht Brand- und Explosionsgefahr durch ausströmendes Gas. Deshalb sind folgende Maßnahmen einzuleiten:

  • Zündquellen/Funkenbildung vermeiden, keine elektrischen Einrichtungen bedienen, vorhandene Zündquellen sofort löschen, nicht rauchen.
  • Sofort die Motoren aller Baumaschinen und Fahrzeuge abstellen.
  • Gefahrenbereich verlassen und weiträumig absichern.
  • Schadstelle absperren und Zutritt unbefugter Personen verhindern.
  • Beschädigung unverzüglich der Stadtwerke Heide GmbH melden.
  • Falls erforderlich, Polizei und Feuerwehr benachrichtigen.
  • Gegebenfalls erforderliche Maßnahmen mit Stadtwerke Heide GmbH abstimmen.
  • Auf den Entstörungsdienst der Stadtwerke Heide GmbH warten. Bei Beschädigung einer Gas-Hausanschlussleitung ist die Hauptabsperreinrichtung zu schließen. Das Haus sowie angrenzende Gebäude, Schächte und Kanäle sind, wenn möglich, auf Gaskonzentrationen zu überprüfen. Falls Gas ausgetreten ist, Türen und Fenster öffnen, nicht klingeln und keine elektrischen Einrichtungen bedienen, nicht rauchen.

Im Falle einer Störung ist der Gefahrenbereich sofort zu verlassen. Das Baustellenpersonal hat dafür Sorge zu tragen, dass etwaige Dritte nicht zu Schaden kommen und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Schadensbereich ist nur mit Zustimmung der Stadtwerke Heide GmbH zu verlassen.

Wasserversorgungseinrichtungen

Bei einer beschädigten Wasserleitung besteht die Gefahr der Unterspülung sowie der Überflutung. Deshalb sind folgende Maßnahmen einzuleiten:

  • Baugrube und tiefliegende Räume, falls erforderlich, von Personen räumen.
  • Schadstelle und evtl. Gefahrenbereiche absperren.
  • Beschädigung unverzüglich an Stadtwerke Heide GmbH melden.
  • Wenn möglich, für Abfluss des Wassers sorgen.
  • Gegebenfalls weitere Maßnahmen mit der Stadtwerke Heide GmbH abstimmen.
  • Auf den Entstörungsdienst der Stadtwerke Heide GmbH warten.

Im Falle einer Störung ist der Gefahrenbereich sofort zu verlassen. Das Baustellenpersonal hat dafür Sorge zu tragen, dass etwaige Dritte nicht zu Schaden kommen und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Schadensbereich ist nur mit Zustimmung der Stadtwerke Heide GmbH zu verlassen.
 

Leitungsschutzanweisung für Bau- u. Aufgrabungsarbeiten im Bereich von Versorgungsleitungen

für Bau- und Aufgrabungsarbeiten im Bereich von Versorgungsanlagen der Stadtwerke

Heide GmbH

  • Bei der Durchführung von Bauarbeiten in öffentlichen und privaten Grundstücken ist grundsätzlich mit dem Vorhandensein unterirdisch verlegter Ver- u. Entsorgungsanlagen für Strom/Gas/Wasser/Abwasser zu rechnen. Deshalb ist höchste Vorsicht bei Erdarbeiten, ganz besonders bei Grab- und Baggerarbeiten, Rohrvortriebs-Bohrarbeiten, Einschlagen (Rammen) von Pfählen, Bohlen oder Spundwänden notwendig. Aus diesem Grund hat sich der für die Bauarbeiten Verantwortliche rechtzeitig vor Baubeginn bei der Stadtwerke Heide GmbH über das Vorhandensein unterirdischer Versorgungsanlagen zu erkundigen (Erkundigungspflicht). Eine Erkundigungspflicht besteht insbesondere auch, wenn Arbeiten an der Erdoberfläche oder nur bis zu einer geringen Bodentiefe durchgeführt werden.
  • Bei Baubeginn müssen Planunterlagen neuesten Standes vorliegen. Die Bauarbeiten im Bereich von Versorgungsanlagen dürfen nur unter fachkundiger Aufsicht durchgeführt werden. Es ist so zu arbeiten, dass der Bestand und die Betriebssicherheit der Anlagen bei und nach Ausführung der Arbeiten gewährleistet sind. Bei der Neuverlegung von Ver- u. Entsorgungsanlagen sind die vorgeschriebenen Abstände bestehender Anlagen einzuhalten.
  • Die Lage und/oder Tiefe der Versorgungsanlagen in den eingeholten Planunterlagen können sich durch Bodenabtragungen, -aufschüttungen, -bewegungen oder durch andere Maßnahmen Dritter nach der Verlegung und Einmessung verändert haben. Deshalb hat das Bauunternehmen die Pflicht, sich über die tatsächliche Lage und/oder Tiefe der angegebenen Versorgungsanlagen durch fachgerechte Erkundungsmaßnahmen z. B. Ortung, Querschläge, Suchschlitze o.ä. selbst Gewissheit zu verschaffen.
  • Armaturen, Straßenkappen, Schachtdeckel, KV-Schränke, Stationszugänge und sonstige zu den Versorgungsanlagen gehörende Einrichtungen, müssen während der Bauzeit zugänglich bleiben. Hinweisschilder oder andere Markierungen dürfen nicht versetzt oder entfernt werden.
  • Im Bereich von Versorgungsanlagen dürfen Baumaschinen nur so eingesetzt werden, dass eine Gefährdung der Anlagen ausgeschlossen ist. Die Versorgungsanlagen dürfen nur durch Handschachtung freigelegt werden. Freigelegte Leitungen sind vor jeglicher Beschädigung (auch Einfrieren) zu schützen und gegen Lageveränderungen fachgerecht zu sichern. Widerlager dürfen nicht Hintergraben oder freigelegt werden.
  • Jede Beschädigung einer Versorgungsanlage (auch Isolierung/Umhüllung) ist der Stadtwerke Heide GmbH unverzüglich zu melden. Die Verfüllung darf erst nach Instandsetzung und mit Zustimmung der Stadtwerke Heide GmbH erfolgen.
  • Das Unterbauen und Eindecken von freigelegten Versorgungsanlagen ist mit der Stadtwerke Heide GmbH abzustimmen. Versorgungsanlagen müssen beim Verfüllen und Verdichten gegen Beschädigungen geschützt werden.
  • Wer an Ver- u. Entsorgungsanlagen Schäden verursacht, haftet dafür gemäß BGB und StGB.

In den Geschäftszeiten erreichen sie unser Zeichenbüro unter der Telefonnummer: 0481 / 906-188

Außerhalb unserer Geschäftszeiten steht Ihnen unser Entstörungsdienst unter der Telefonnummer: 0481 / 906-101 zur Verfügung.

Messstellenbetreiberrahmenvertrag Erdgas

Dieser Vertrag regelt die Voraussetzungen sowie die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs i. S. d. § 3 Nr.26b EnWG und gegebenenfalls der Messung i. S. d. § 3 Nr.26c EnWG durch einen vom Anschlussnutzer beauftragten Messstellenbetreiber im Netzgebiet des Netzbetreibers.

Kundencenter

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