Die Stadtwerke Heide GmbH stellt ihr Stromversorgungsnetz anderen Unternehmen diskriminierungsfrei für Durchleitungen auf Grundlage ihrer Netzzugangsbedingungen zur Verfügung.
Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte
Hier finden Sie das Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach §18 Abs. 2 StromNEV gemäß dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG).
Preise für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen
Hier finden Sie die ab dem 01.01.2025 gültigen Preise gemäß Messstellenbetriebsgesetz.
Dieser Vertrag vermittelt dem Lieferanten den Zugang zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz der Stadtwerke Heide GmbH und regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner betreffend den Zugang zum Versorgungsnetz zum Zwecke der Belieferung von Letztverbrauchern, die an das Elektrizitätsversorgungsnetz des Netzbetreibers angeschlossen sind. Nachfolgend steht der Lieferantenrahmenvertrag nebst Anhängen im PDF-Format zur Verfügung.
Der Netznutzungsvertrag vermittelt dem Netznutzer den Zugang zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz der Stadtwerke Heide GmbH und regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner betreffend den Zugang zum Versorgungsnetz zum Zwecke der Entnahme elektrischer Energie.
Voraussetzung für die Netznutzung ist das Bestehen eines reinen Stromlieferungsvertrages (ohne Netznutzung) zwischen dem Netznutzer und einem oder mehreren Stromlieferanten.
Der Netznutzungsvertrag wird jeweils ohne oder mit Pflichten zum Datenaustausch angeboten. Sofern der Netznutzer den Datenaustausch nicht selbst sondern über seinen Lieferanten vornehmen lassen möchte, ist hier zusätzlich das Bestehen eines Lieferantenrahmenvertrages mit dem entsprechenden Lieferanten erforderlich. Der Netznutzungsvertrag mit Pflichten für den Datenaustausch ist für diejenigen Netznutzer vorgesehen, die diesen Datenaustausch selbständig abwickeln möchten.
Netznutzungsvertrag
Grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) benötigen eine vertragliche Grundlage, um das Entgelt für den Messstellenbetrieb abrechnen zu können. Aufgrund des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sowie der Festlegungen der BNetzA besteht für uns als gMSB Handlungsbedarf. Untenstehend erhalten Sie Einblick in das von uns verwendete Vertragsexemplar.
Messstellenvertrag
Bei drohenden Netzengpässen sind wir als Netzbetreiber dazu verpflichtet unterstützend durch eine Reduzierung der Einspeisleistung dem Engpass entgegenzuwirken. Zu welchem Zeitpunkt diese Einsätze eine Leistungsreduzierung Ihrer Einspeiseranlage auslösten können Sie den folgenden Dateien entnehmen.
Archiv:
Hier finden Sie viele Netzdaten der Stadtwerke Heide GmbH, gem. StromNEV und StromNZV die u.a. Auskunft über Leitungslängen, Struktur und Leistung der gewünschten Periode geben.
Das Energiewirtschaftsgesetz und die Netzzugangsverordnung Strom verpflichten Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen zur Beschaffung von Verlustenergie nach einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren.
Der Netzbetrieb der Stadtwerke Heide GmbH hat sich für die Beschaffung der Verlustenergie für das Modell einer offenen Ausschreibung entschieden und Syneco mit der Durchführung der Ausschreibung beauftragt.
Ausführliche Informationen über das Ausschreibungsverfahren für das Jahr 2021, die Bedingungen für die Teilnahme an der Ausschreibung sowie weitere Angaben können über die Internetseite von Syneco eingesehen werden:
syneco - Ausschreibung der Verlustenergie
Der erzielte Grenzpreis für das Beschaffungsjahr 2021 wird ebenfalls über die oben genannte Internetseite der Syneco veröffentlicht.
Das Energiewirtschaftsgesetz und die Netzzugangsverordnung Strom verpflichten Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen zur Beschaffung von Verlustenergie nach einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren.
Der Netzbetrieb der Stadtwerke Heide GmbH hat sich für die Beschaffung der Verlustenergie für das Modell einer offenen Ausschreibung entschieden und Syneco mit der Durchführung der Ausschreibung beauftragt.
Ausführliche Informationen über das Ausschreibungsverfahren für das Jahr 2021, die Bedingungen für die Teilnahme an der Ausschreibung sowie weitere Angaben können über die Internetseite von Syneco eingesehen werden:
syneco - Ausschreibung der Verlustenergie
Der erzielte Grenzpreis für das Beschaffungsjahr 2021 wird ebenfalls über die oben genannte Internetseite der Syneco veröffentlicht.
Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) hat der Netzbetreiber alle drei Jahre jeweils zum 01. Juli, erstmals zum 01. Juli 2006 einen Grundversorger festzustellen.
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Konzessionsgebiet/Gesamtnetzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Zum 01. Juli 2024 hat der Netzbetreiber Stadtwerke Heide GmbH den Vertrieb der Stadtwerke Heide GmbH als Grundversorger in allen Orten seines Stromversorgungsnetz festgestellt.
Diese Feststellung wurde der nach Landesrecht zuständigen Behörde (Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein) fristgerecht mitgeteilt.