Die Strom-, Gas- und Wasserzähler im Netzgebiet der Stadtwerke Heide GmbH unterliegen dem Gesetz über das Mess- und Eichwesen und sind daher vor Installation geeicht bzw. beglaubigt worden. Die Nutzungsdauer der Zähler sind durch sogenannte Eichfristen begrenzt und betragen für:
Strom mit Läuferscheibe: | 16 Jahre |
Strom (Moderne Messeinrichtung): | 8 Jahre |
Erdgas: | 8 Jahre |
Wasser: | 6 Jahre |
Die Eichgültigkeitsdauer kann gegebenenfalls mehrfach verlängert werden, wenn eine amtlich durchgeführte Stichprobenprüfung ergibt, dass Zähler einer Baureihe richtig messen.
Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit der Messung Ihrer Zähler haben, können Sie mit dem nachfolgendem Formular eine Befundprüfung Ihrer Messeinrichtung beantragen.
Hier finden Sie den Antrag auf Überprüfung einer Messeinrichtung zum Ausfüllen im PDF-Format.
Senden Sie uns den Auftrag zur Zählerüberprüfung ausgefüllt und unterschrieben an:
Stadtwerke Heide GmbH
Hinrich-Schmidt-Str. 16
25746 Heide
oder per Mail an infostadtwerke-heidede
Anschließend setzt sich ein Mitarbeiter von uns mit Ihnen zwecks Terminvereinbarung in Verbindung, um Ihren vorhandenen Zähler durch einen gleichartigen Zähler zu wechseln.
Das ausgebaute Gerät wird einer staatlich anerkannten Prüfstelle zur Befundprüfung übergeben. Diese prüft, ob Ihr Zähler innerhalb der Verkehrsfehlergrenzen misst.
Der Zähler hat die messtechnische Prüfung bestanden, wenn die Verkehrsfehlergrenzen bei unterschiedlichen Belastungen nicht überschritten werden. In diesem Fall sind die entstandenen Kosten durch den Antragsteller zu zahlen, anderenfalls übernehmen die Stadtwerke Heide GmbH die Kosten der Befundprüfung.