Als Hauseigentümer*in oder Vermieter*in eines Hauses mit Gasanschluss ist Ihnen die Gas-Hausschau sicherlich ein bekannter Begriff. Durch die Technischen Regeln für Gasinstallationen, kurz TRGI, ist diese jährliche Kontrolle seit vielen Jahren verpflichtend. Der Gesetzgeber versteht darunter eine Sichtprüfung Ihrer Gasanlagen, die Sie entweder selbst durchführen können oder mit der Sie ein Fachunternehmen, wie z.B. einen Heizungsinstallationsbetrieb, beauftragen können. Dieser ist auch für eine eventuell notwendige Beseitigung von festgestellten Mängeln verantwortlich. In allen Fällen ist eine ausführliche Dokumentation der Überprüfung unbedingt ratsam. Nur so können Sie belegen, die vorgeschriebenen Prüfungen vorgenommen zu haben und mit größter Sorgfalt Ihrer Verantwortlichkeit für die Sicherheit Ihrer Gasanlage nachgekommen zu sein, so wie es die Verkehrssicherungspflicht (siehe auch § 823 BGB) vorsieht. Insbesondere im Schadensfall kann dies, z.B. im Rahmen der Schadensregulierung, für Sie ein wichtiger Aspekt werden.
Checkliste Gas-Hausschau als PDF-Datei
Erläuterungen zur Checkliste finden Sie hier (Weiterleitung DVGW)
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Hans-Detlef Struve
Abteilungsleiter Netzdienstleistungen Gas/Wasser und Nebenbetriebe
Technische Führungskraft G1000 und W1000, Netzplanung
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