Netzsteuerung

Technische Vorgaben für die Steuerung nach § 14a EnWG und § 9 EEG über Steuerbox

Am 23./27.11.2023 hat die Bundesnetzagentur in zwei Festlegungsverfahren [1, 2] bundesweit einheitliche Vorgaben für die sogenannte netzorientierte Steuerung beschlossen.
Damit werden die Vorschriften des § 14a EnWG für die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (steuVE) näher ausgestaltet und einheitlich geregelt. Die Regelungen gelten seit dem 01.01.2024.


Für Erzeugungsanlagen ist die Steuerung im § 9 EEG geregelt. Mit der Überarbeitung des EEG und der Veröffentlichung des „Solarspitzengesetzes“ am 25.02.2025 gibt es auch hier Konkretisierungen für die Steuerung der Erzeugungsanlagen.

Zur technischen Umsetzung der neuen Vorgaben in der Kundenanlage fehlen aber noch weitestge-hend technische Standards, die sich aktuell in Bearbeitung durch die zuständigen Normungsgremien und technischen Ausschüsse befinden.

Bis zum Vorliegen dieser technischen Standards und interoperablen Lösungen, benötigen Netz- und Messstellenbetreiber Schnittstellenvorgaben, damit sowohl Netz- als auch Messstellenbetreiber sowie der Betreiber der steuVE bzw. dessen beauftragtes Installationsunternehmen Klarheit über die jeweils in ihrem Verantwortungsbereich liegenden Betriebsmittel und deren Schnittstellen erhalten und die rechtlichen Vorgaben erfüllt werden können. Zudem ist es wichtig, dass die Netzbetreiber Vorgaben für die Vorbereitung des Zählerplatzes bereitstellen, damit vom Kunden beauftragte Elektro-Installationsunternehmen die Betriebsmittel so installieren und vorbereiten können, dass eine Steuerung der steuVE auch umgesetzt werden kann. Zudem sollte durch geeignete Vorgaben vermieden werden, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine erneute Anfahrt und erneute Arbeiten an der elektrischen Anlage zur Umrüstung auf künftige Standards erforderlich werden.

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