Die Stadtwerke Heide GmbH stellt ihr Gasversorgungsnetz anderen Unternehmen diskriminierungsfrei für Durchleitungen auf Grundlage ihrer Netzzugangsbedingungen zur Verfügung
Die zu zahlenden Netznutzungsentgelte, sowie die weiteren Entgelte für Messung und Abrechnung werden in elf Abschlagsbeträgen angefordert, die i.d.R. zum 01. des auf die Netznutzung beginnenden Monats und dann jeweils zu 01. des Monats fällig gestellt werden. Zum 31.12. eines jeden Jahres erfolgt die Abrechnung unter Berücksichtigung der gezahlten Abschlagsbeträge.
Die Verfahren, die bei der Buchung, der Nomierung und Abwicklung der Netznutzung angewendet werden, sind weitestgehend in der Kooperationsvereinbarung XIII niedergeschrieben. Diese können Sie hier einsehen.
Die Stadtwerke Heide GmbH betreiben ein umfangreiches und stark vermaschtes Mittel- und Niederdruck- Gasversorgungs- Netz, wobei die Druckstufen wie folgt abgegrenzt sind:
- Mitteldruck > 100 mbar; < 1 bar
- Niederdruck < 100 mbar
Auf Grund der Struktur unserer Einspeisepunkte des Verteilungsnetzes kann über den jeweiligen Einspeisepunkt nur ein örtlich begrenztes Versorgungsgebiet (Heide) erreicht werden.
Im gesamten Netz der Stadtwerke Heide GmbH kommt nur odoriertes Erdgas (Odor-S-Free(Schwefel frei)) zur Verteilung.
Hier finden Sie weitere Netzdaten der Stadtwerke Heide GmbH, die Auskunft über Länge, Struktur und Leistung geben.
Außerdem sind hier die gem. § 20 Abs. 1 Satz 1 und 2 GasNZV abgestimmten Netzkopplungspunkte zum vor gelagerten Netzbetreiber definiert.
§ 20 Abs. 1 Nr. 7 GasNZV fordert die Veröffentlichung von einem Zeitplan über vorgesehene kapazitätsrelevante Instandhaltungsarbeiten, sowie so zeitnah wie möglich Informationen über Änderungen einschließlich Änderungen des Zeitplans dieser Maßnahmen.
Zur Zeit sind keine kapazitäsrelevanten Instandhaltungsarbeiten geplant. Ansonsten werden sie an dieser Stelle veröffentlicht.
§ 21 Abs. 2 Nr. 7 GasNZV fordert die Veröffentlichung von Regel für den Anschluss anderer Netze an das von der Stadtwerke Heide GmbH betriebene Netz. Diese gibt es zur Zeit nicht. Bei konkreten Anfragen werden aber Regeln erstellt, zur Verfügung gestellt und veröffentlicht.
Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) hat der Netzbetreiber alle drei Jahre jeweils zum 01. Juli, erstmals zum 01. Juli 2006 einen Grundversorger festzustellen.
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Konzessionsgebiet/Gesamtnetzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Zum 01. Juli 2021 hat der Netzbetreiber Stadtwerke Heide GmbH den Vertrieb der Stadtwerke Heide GmbH als Grundversorger in allen Orten seines Gasversorgungsnetz festgestellt.
Diese Feststellung wurde der nach Landesrecht zuständigen Behörde (Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein) fristgerecht mitgeteilt.