Der 24h-Lieferantenwechsel - Rückwirkende Umzugsmeldung ab Juni 2025 nicht mehr möglich

Das sind die neuen gesetzlichen Vorgaben ab 06. Juni 2025

Das Wichtigste im Überblick

Ab Juni 2025 gibt es neue gesetzliche Anforderungen, die den Wechselprozess des Energielieferanten für Verbraucher betreffen.

Dabei ändern sich auch die Fristen für Umzüge und Leerstände, die für Verwalter, Eigentümer und Mieter wichtig sind.
Wichtig zu wissen: 
Eine An- oder Abmeldung der Verbrauchstelle kann künftig nur noch für die Zukunft erfolgen und nicht mehr rückwirkend. Das bedeutet, dass alle, die umziehen oder eine Wohnung vermieten, sicherstellen müssen, dass sie den Energieversorger rechtzeitig informieren.
Die Meldung muss mindestens 14 Tage vor der Schlüsselübergabe beim Energieversorger eingehen. So können Sie sicherstellen, dass alles reibungslos abläuft. 

Fragen und Antworten zu den neuen Regeln für die Umzugsmeldung ab dem 06. Juni 2025

Ja! In den meisten Fällen können wir Sie an Ihrer neuen Adresse weiterhin versorgen. Sollte das ausnahmsweise nicht möglich sein, informieren wir Sie frühzeitig.

Ja! Falls Sie uns nicht informieren, bleibt Ihr Vertrag an Ihrer alten Adresse bestehen – und Sie zahlen weiterhin für den dortigen Stromverbrauch.

Spätestens 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin. Durch eine neue, gesetzliche Regelung, sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich.

Nein. Der "24-Stunden-Lieferantenwechsel" bezieht sich nur auf den Zeitraum der technischen Verarbeitung einer Kündigung.

Melden Sie den Umzug nicht, bleibt Ihr Stromvertrag bestehen und Sie müssen für den Verbrauch an Ihrer alten Adresse weiterhin aufkommen.

Melden Sie den Umzug zu spät, können wir ab dem 06. Juni 2025 An- und Abmeldungen für die Vergangenheit nicht mehr erfassen. Erfahren wir z. B. von einer Abmeldung eines Stromvertrages erst nach Einzug des neuen Nutzers, können wir eine Ummeldung nur noch für den nächstmöglichen Termin in der Zukunft vornehmen. 

Sie können uns Ihre An-, Ab- oder Ummeldung per Telefon, per E-Mail, per Post oder über das Formular auf unserer Internetseite melden.

Kundencenter Stadtwerke Heide GmbH
Süderstraße 30
25746 Heide

0481/906-400

kundencenter@stadtwerke-heide.de

 

  • Name, Kundennummer, alte und neue Adresse, Umzugsdatum
  • Zählernummern und Zählerstände (inkl. Ablesedatum)

Durch eine neue gesetzliche Regelung sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich. Bitte melden Sie Ihren Umzug 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin.

Kontaktieren Sie uns! Wir versorgen Sie gerne mit Strom und beraten Sie zu den besten Tarifen.

Ihre Ansprechpartner
Portrait von Tina Jäger

Tina Jäger

Fachbereichsleiterin Kundenservice

0481 - 906 400

kundencenter[at]stadtwerke-heide.de

www.stadtwerke-heide.de

Stadtwerke Heide GmbH
Süderstr. 30
25746 Heide

Portrait von Larissa Hargens

Larissa Hargens

Kundenservice

0481 - 906 400

kundencenter[at]stadtwerke-heide.de

www.stadtwerke-heide.de

Stadtwerke Heide GmbH
Süderstr. 30
25746 Heide

Portrait von Adriane Billerbeck

Adriane Billerbeck

Kundenservice

0481 - 906 400

kundencenter[at]stadtwerke-heide.de

www.stadtwerke-heide.de

Stadtwerke Heide GmbH
Süderstr. 30
25746 Heide

Hanna Vehrs

Kundenservice

0481 - 906 400

kundencenter[at]stadtwerke-heide.de

www.stadtwerke-heide.de

Stadtwerke Heide GmbH
Süderstr. 30
25746 Heide

Portrait von Leon Waskow

Leon Waskow

Kundenservice

0481 - 906 400

kundencenter[at]stadtwerke-heide.de

www.stadtwerke-heide.de

Stadtwerke Heide GmbH
Süderstr. 30
25746 Heide

Kundencenter

Mo - Fr:

9:00 - 17:00 Uhr

Verwaltungsgebäude

Mo - Do:

7:00 - 12:30 Uhr

Mo - Mi:

13:30 - 16:30 Uhr

Do:

13:30 - 16:00 Uhr

Fr:

7:00 - 12:00 Uhr

Servicehotline

(0481) 906-400

Entstörungsdienst

(0481) 906-101

Kundencenter

Süderstraße 30

25746 Heide

Hauptgebäude

Hinrich-Schmidt-Str. 16

25746 Heide