Das Wichtigste im Überblick
Ab Juni 2025 gibt es neue gesetzliche Anforderungen, die den Wechselprozess des Energielieferanten für Verbraucher betreffen.
Dabei ändern sich auch die Fristen für Umzüge und Leerstände, die für Verwalter, Eigentümer und Mieter wichtig sind.
Wichtig zu wissen:
Eine An- oder Abmeldung der Verbrauchstelle kann künftig nur noch für die Zukunft erfolgen und nicht mehr rückwirkend. Das bedeutet, dass alle, die umziehen oder eine Wohnung vermieten, sicherstellen müssen, dass sie den Energieversorger rechtzeitig informieren.
Die Meldung muss mindestens 14 Tage vor der Schlüsselübergabe beim Energieversorger eingehen. So können Sie sicherstellen, dass alles reibungslos abläuft.
Ja! In den meisten Fällen können wir Sie an Ihrer neuen Adresse weiterhin versorgen. Sollte das ausnahmsweise nicht möglich sein, informieren wir Sie frühzeitig.
Ja! Falls Sie uns nicht informieren, bleibt Ihr Vertrag an Ihrer alten Adresse bestehen – und Sie zahlen weiterhin für den dortigen Stromverbrauch.
Spätestens 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin. Durch eine neue, gesetzliche Regelung, sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich.
Nein. Der "24-Stunden-Lieferantenwechsel" bezieht sich nur auf den Zeitraum der technischen Verarbeitung einer Kündigung.
Melden Sie den Umzug nicht, bleibt Ihr Stromvertrag bestehen und Sie müssen für den Verbrauch an Ihrer alten Adresse weiterhin aufkommen.
Melden Sie den Umzug zu spät, können wir ab dem 06. Juni 2025 An- und Abmeldungen für die Vergangenheit nicht mehr erfassen. Erfahren wir z. B. von einer Abmeldung eines Stromvertrages erst nach Einzug des neuen Nutzers, können wir eine Ummeldung nur noch für den nächstmöglichen Termin in der Zukunft vornehmen.
Sie können uns Ihre An-, Ab- oder Ummeldung per Telefon, per E-Mail, per Post oder über das Formular auf unserer Internetseite melden.
Kundencenter Stadtwerke Heide GmbH
Süderstraße 30
25746 Heide
0481/906-400
kundencenter@stadtwerke-heide.de
Durch eine neue gesetzliche Regelung sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich. Bitte melden Sie Ihren Umzug 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin.
Kontaktieren Sie uns! Wir versorgen Sie gerne mit Strom und beraten Sie zu den besten Tarifen.
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Tina Jäger
Fachbereichsleiterin Kundenservice
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Larissa Hargens
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Adriane Billerbeck
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Hanna Vehrs
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Leon Waskow
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