Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) hat der Gesetzgeber ein nationales CO2-Emissionshandelssystem eingeführt, welches zur Folge hat, dass für Gebäude höhere Heizkosten entsehen. Mit Inkrafttreten des Kohlenstoffdioxidaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG) zum 01.01.2023 soll eine Aufteilung dieser Kosten zwischen Vermieter und Mieter nach einem Stufenmodell erfolgen. Dies soll Mieter zu Energieeinsparungen und Vermieter zu energetischen Sanierungen anreizen.