Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass der reduzierte Umsatzsteuersatz für Gaslieferungen in Höhe von 7 % zum 01. April 2024 wieder auf den Regelumsatzsteuersatz von 19 % angeboben wird.
Weitere durch uns veranlasste Preisanpassungen mussten nicht durchgeführt werden. Unsere Nettopreise, sowohl im Arbeits-als auch im Grundpreis bleiben stabil, dies gilt auch für alle Sonderverträge.
Der Wegfall der Umsatzsteuerermäßigung wurde in der Berechnung der monatlichen Teilbeträge bereits berücksichtigt. Eine Erhöhung des Teilbetrages und eine Mitteilung des Gaszählerstandes zum 01.04.2024 ist somit nicht notwendig.
Hier finden Sie die aktuellen Erdgaspreise der Grunversorgung ab 01.04.2024.